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Die Gemeinde Train hat ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)" vom 23.06.2008 (Az. III/5-6406b2/90/1 und E-5-7554-4-33 /AllMBl S. 401) durchgeführt. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers für den Aufbau und Betrieb eines Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet; es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
In der Zeit vom 22.01.2009 bis 12.02.2009 wurde ein Markterkundungsverfahren gem. Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt.
Da keine bedarfsgerechte Versorgung ohne finanzielle Beteiligung Dritter zu erreichen war, erfolgte nun bis zum 23.10.2009 das Auswahlverfahren.
Acht Angebote sind eingegangen, die derzeit geprüft werden.
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