Wichtiger Hinweis an die Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze:

Markterkundungsverfahren der Gemeinde Train vom 07.11.2013

Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

 

Die Gemeinde Train hat in Absprache mit dem Breitbandzentrum und der Bezirksregierung das Kumulationsgebiet neu festgelegt. Dabei wurden nachgereichte und geänderte Bedarfmeldungen im laufenden Verfahren berücksichtigt. Die Abgabefrist für einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan wurde daher bis zum 12.12.2013 verlängert!

 

Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe – und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort wo er nicht marktgetrieben erfolgt.

   

Eine Bedarfsermittlung der Gemeinde Train hat ergeben, dass 3 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream und 8 Unternehmen einen Bedarf von 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s haben (Ergebnis der Bedarfsermittlung Gemeinde Train). Die Gemeinde hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs ein Erschließungsgebiet für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt (siehe Link).

   

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

   

Die Gemeinde Train bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,

  •  ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.

  • ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommendendrei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.

   

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 12.12.2013 zu übersenden.

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage der Gemeinde kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

   

Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.

   

Gemeinde Train

Gerhard Zeitler

1. Bürgermeister
Schlossplatz 1
93358 Train

Für Rückfragen steht Ihnen der Breitbandpate der Gemeinde Train, Herr Georg Niesl, gern zur Verfügung. 

Tel.: 09444/8468 
Fax: 032223705976
Email: georg.niesl@t-online.de