Übersicht über den Ablauf der bayerischen Breitband-Förderung
Maßgeblich für die bayerische Breitband-Förderung ist die "Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)"
SCHRITT 1: Breitband-Pate
Die Breitbanderschließung ist eine lokale Herausforderung, die nur lokal gelöst werden kann. Daher ist ein Ansprechpartner vor Ort, der sich um das Thema "Breitband" nachhaltig kümmert, sinnvoll. Die Benennung eines Breitbandpaten ist für die Förderung zwingend erforderlich. Der Breitbandpate unserer Gemeinde ist Gemeinderat Georg Niesl.
SCHRITT 2: Ist- / Bedarfsanalyse
Zwingende Voraussetzung für eine staatliche Förderung von Breitbandinfrastrukturen ist die Durchführung einer Ist- und Bedarfsanalyse. Über den Fragebogen der Breitbandinitiative und dessen Erfassung im Breitbandportal kann eine PDF-Datei für die Ist- und Bedarfsanalyse erzeugt werden.
SCHRITT 3: Markterkundung
Wenn sich ein Breitband-Anbieter findet, der Breitbanddienste zeitnah, bedarfsgerecht, zu marktüblichen Bedingungen und ohne finanzielle Beteiligung Dritter anbietet, ist eine staatliche Fördeurng nicht möglich. Die Markterkundung prüft, ob es einen solchen Anbieter gibt. Dazu muss der Breitbandpate seine Gemeinde in die "Liste der Gemeinden mit aktiver Markterkundung" eintragen.Ist kein geeigneter Anbieter gefunden worden, muss die Gemeinde dies im Förderantrag bestätigen.