Kommunale Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg

Pressemitteilung

 

Seit dem Frühjahr 2026 arbeiten die Kommunen Siegenburg, Biburg, Kirchdorf und Wildenberg an ihrer kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, bis zum Frühjahr 2027 konkrete Lösungen aufzuzeigen, wie die Wärmeversorgung der Kommunen langfristig klimaneutral gestaltet werden können Unterstützt wird das Vorhaben durch das Ingenieurbüro prosio engineering GmbH mit Sitz in Lauf an der Pegnitz.

 

Hintergrund der Wärmeplanung ist das seit dem 1. Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz (WPG), das eine flächendeckende und strategisch ausgerichtete Wärmeplanung in ganz Deutschland vorschreibt. Es soll Kommunen dabei helfen, tragfähige Konzepte zu entwickeln, um ihre Wärmeversorgung schrittweise auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärmequellen umzustellen. Dabei profitieren nicht nur die Städte und Gemeinden selbst, sondern auch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger von einer höheren Planungssicherheit. Zentrales Ziel ist es, für Siegenburg, Biburg, Kirchdorf und Wildenberg einen sozial ausgewogenen, wirtschaftlich tragbaren und zukunftsfähigen Weg der Wärmewende zu definieren.

 

Die gesetzliche Frist zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans endet zwar erst am 30. Juni 2028. Die Verwaltungsgemeinschaft strebt jedoch eine deutlich frühere Fertigstellung an. Geplant ist, den finalen Plan bereits im Frühjahr 2027 zu veröffentlichen.

 

Zentrale Fragestellungen im Fokus

 

Im Mittelpunkt der kommunalen Wärmeplanung stehen zwei wesentliche Fragen:

 

  • Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf in den jeweiligen Gemeindegebieten?

Zur Beantwortung wird eine umfassende Bestandsaufnahme durchgeführt. Sie erfasst den derzeitigen Wärmeverbrauch, die genutzten Energieträger, vorhandene Wärmeerzeuger und die relevante Energieinfrastruktur wie Gas- und Wärmenetze im Gemeindegebiet.

 

  • Wie kann die künftige Wärmeversorgung aussehen und mit welchem Bedarf ist zu rechnen?

Eine Potenzialanalyse untersucht, welche erneuerbaren Energiequellen und Formen unvermeidbarer Abwärme künftig genutzt werden könnten. Dazu zählen unter anderem Abwärme aus Industrie oder Rechenzentren, Energie aus Abwasser, Solarthermie, Tiefengeothermie, Biomasse sowie grüner Wasserstoff.

 

Konkrete Ergebnisse für Gemeindeteile und Quartiere

 

Am Ende des Planungsprozesses steht ein maßgeschneiderter Wärmeplan. Er zeigt auf, welche Gemeindebereiche sich perspektivisch für eine Versorgung über zentrale Wärmenetze oder potenziell Wasserstoffnetze eignen. In anderen Quartieren könnten dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen wirtschaftlich und technisch sinnvoller sein. Für Bereiche, in denen weitere Untersuchungen nötig sind, werden sogenannte Prüfgebiete definiert.

Der fertige Wärmeplan wird zunächst ausgelegt, dann den Gemeinderäten zur Entscheidung vorgelegt und schließlich umfassend öffentlich zugänglich gemacht – inklusive einer Online-Veröffentlichung.

 

Förderung

 

Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt in Bayern über gesetzlich geregelte Kostenerstattungen im Rahmen von Konnexitätszahlungen des Freistaats. Die Kommunen erhalten dabei in Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl eine pauschale Kostenerstattung. Weitere Informationen und die konkreten Beiträge sind auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einsehbar (https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/). Die Auszahlung erfolgt über das Landesamt für Maß und Gewicht.

 

 

Organisatorisches und gesetzlicher Rahmen

 

Was ist die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Werkzeug, das Kommunen dabei unterstützt, ihre Wärmeversorgung langfristig zu planen und auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung umzustellen. Sie umfasst die Erhebung von Daten, die Analyse des aktuellen Wärmesystems und die Entwicklung von Maßnahmenplänen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von CO?-Emissionen.

 

Warum ist die kommunale Wärmeplanung wichtig?

Die kommunalen Wärmeplanung hilft Kommunen, den Wärmebedarf effizient zu decken und dabei den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen, um die Klimaziele zu erreichen. Eine systematische Wärmeplanung unterstützt zudem die Planung von Fernwärme, die Nutzung von Abwärme und die Verbesserung der Energieeffizienz.

 

Was ist das Ziel des Gesetzgebers mit der kommunalen Wärmeplanung?

Der Gesetzgeber möchte mit der kommunale Wärmeplanung eine systematische und einheitliche Erfassung der Verbraucher wie auch der Wärmequellen, z.B. die Bewertung von Abwärme im industriellen Umfeld. Ein großer Schwerpunkt liegt ebenfalls auf der Identifikation von Straßenzügen, Quartieren oder auch Gemeindeteilen mit hohem Wärmebedarf auf geringer Fläche. Solche Gebiete eignen sich Gemeindeteilen für eine zentrale Wärmeversorgung – mit sogenannten Wärmenetzen.

 

Was ist das Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung?

Die kommunalen Wärmeplanung ist eine langfristige Wärmewendestrategie für das gesamte Gemeindegebiet und beinhaltet einige konkrete Maßnahmen, wie die Wärmewende seitens der kommunalen Verwaltung unterstützt und vorangetrieben werden kann. Nach Abschluss der Wärmeplanung wird ein Bericht mit allen Ergebnissen veröffentlicht.

 

Ist die kommunale Wärmeplanung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Dieses Gesetz verpflichtet zur Erstellung und regelt den Inhalt sowie Umfang der kommunalen Wärmeplanung. Aus rechtlicher Sicht muss das Bundesgesetz noch in Verordnungen der einzelnen Bundesländer umgesetzt werden. In Bayern ist die Verordnung dazu am 02. Januar 2025 in Kraft getreten.

Wie ist der Zusammenhang mit dem Gebäudeenergiegesetz?

Mit dem ebenfalls zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz wurde beschlossen, dass ab diesem Datum jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65% erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Der Einbau von nur mit fossilen Energieträgern betriebenen Heizungen ist somit nicht mehr erlaubt. Allerdings hat der Gesetzgeber für Bestandsgebäude eine Übergangsfrist bis 30.06.2028 eingeräumt. Das Gebäudeenergiegesetz gibt den Kommunen nach Abschluss der Wärmeplanung auch die Möglichkeit, diese Übergangsfrist für Teile des Gemeindegebiets zu verkürzen.

 

Wer ist für die kommunale Wärmeplanung verantwortlich?

Der Gesetzgeber hat die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle benannt. Die kommunalen Verwaltungen arbeiten dabei in der Regel in Zusammenarbeit mit Energieversorgern, Planungsbüros und weiteren Akteuren.

 

Bis wann muss die kommunale Wärmeplanung vorliegen?

Die Frist ist abhängig von den Einwohnerzahlen der Kommune. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern gilt der 30. Juni 2028. In den Gemeinden der VG Siegenburg muss die Wärmeplanung deshalb bis Mitte 2028 abgeschlossen sein.

 

Wie wird die kommunale Wärmeplanung finanziert?

Die Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt in Bayern über gesetzlich geregelte Kostenerstattungen im Rahmen von Konnexitätszahlungen des Freistaats. Die Kommunen erhalten dabei in Abhängigkeit von ihrer Einwohnerzahl eine pauschale Kostenerstattung. Weitere Informationen und die konkreten Beiträge sind auf der Website des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie einsehbar (Link: https://www.stmwi.bayern.de/energie/energiewende/kommunale-waermeplanung-in-bayern/). Die Auszahlung erfolgt über das Landesamt für Maß und Gewicht.

Wie ist der Stand der kommunalen Wärmeplanung in der VG Siegenburg?

Die Gemeinden Biburg, Wildenberg, Kirchdorf und Siegenburg arbeiten bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung mit dem Laufer Unternehmen prosio engineering GmbH zusammen. Die Arbeiten haben im Frühjahr 2026 begonnen, mit dem Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung wird Anfang 2027 gerechnet.

Die Gemeinde Train hat die kommunale Wärmeplanung bereits von 2023 bis 2024 von einem Amberger Planungsbüro durchführen lassen. Der Abschlussbericht ist auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht (Link: https://www.gemeinde-train.de/fertigstellung-der-kommunalen-waermeplanung)

 

Inhalt der kommunalen Wärmeplanung

 

Welche Schritte umfasst die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung soll einen Fahrplan für erstellen, der den Weg hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung aufzeigt. Dafür wird in einer Bestandsanalyse zunächst erhoben, wo heute wie viel Wärme benötigt wird und welche Energieträger dafür zum Einsatz kommen. Die Potenzialanalyse deckt anschließend auf, wo erneuerbaren Quellen in welchem Umfang zur Verfügung stehen. Diese Informationen dienen als Grundlage, um schließlich Wärmewendeszenarien mit konkreten Meilensteinen und Umsetzungsmaßnahmen zu erarbeiten. Diese zeigen auf, wie die Wärmewende in den unterschiedlichen Gemeinden und Gemeindeteilen gelingen kann.

 

Welche Technologien spielen eine Rolle in der kommunalen Wärmeplanung?

Die klimaneutrale Wärmeversorgung kann aus unterschiedlichen Energiequellen erfolgen:

  • Fernwärme: Effiziente Verteilung von Wärme über ein Netz, oft aus zentralen Erzeugungsanlagen, die erneuerbare Energien oder Abwärme nutzen.
  • Wärmepumpen: Nutzung von Umweltwärme (z.B. aus Luft, Wasser, Erde) zur effizienten Beheizung von Gebäuden.
  • Solarthermie: Erzeugung von Wärme aus Sonnenenergie.
  • Geothermie: Nutzung von Erdwärme zur Beheizung.
  • Blockheizkraftwerke (BHKW): Kombinierte Erzeugung von Strom und Wärme, zukünftig betrieben mit erneuerbaren Energien.

 

Welche Faktoren beeinflussen die Entscheidungen in einzelnen Gemeindeteilen?

Die Entscheidungen in den einzelnen Gemeindeteilen werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Ein zentraler Aspekt ist die Art, das Alter und die Dichte der bestehenden Bebauung, da diese bestimmt, welche Maßnahmen überhaupt technisch umsetzbar und wirtschaftlich rentabel sind. Gerade im denkmalgeschützten Bereich sind zudem auch rechtliche Einschränkungen bezüglich der Gestaltung gegeben. Geplante Neubauten, Quartiere oder Rückbauvorhaben spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, da sie oft mit neuen Anforderungen an die energetischen Standards verbunden sind. Gleichzeitig sind aber auch lokal nutzbare Wärmequellen, wie zum Beispiel Geothermie oder Abwärme, von Bedeutung.

 

Welche erneuerbaren Potenziale stehen zur Verfügung?

Das Potenzial erneuerbarer Energie- und Wärmeerzeugung variiert je nach den örtlichen Gegebenheiten. Viele Gebäude bieten die Möglichkeit, Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen zu installieren. Ebenso besteht die Option, Geothermie unter freien oder genutzten Flächen wie Parkflächen oder landwirtschaftlichen Gebieten zu nutzen. In manchen Wohngebieten kann auch Flusswasser als Wärmequelle herangezogen werden. Darüber hinaus lässt sich Wärme aus Abwassersystemen und unvermeidbarer Abwärme gewinnen. Wo andere Optionen nicht zur Verfügung stehen, kann jedoch meist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Nutzung von Außenluft installiert werden.

 

Auswirkung und auf Bürgerinnen und Bürger und Öffentlichkeitsarbeit

 

Was haben die Bürgerinnen und Bürger davon?

Die Wärmewende erfordert in den nächsten 20 Jahren enorme Anstrengungen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Deshalb ist der Austausch von fossil betriebenen Heizungsanlagen unumgänglich. Hier zeigen die ortsaufgelösten Betrachtungen den Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümern, welche Optionen zur klimaneutralen Wärmeversorgung am Standort ihrer Immobilien zu Verfügung stehen.

 

Wie können Bürgerinnen und Bürger in die kommunale Wärmeplanung einbezogen werden?

Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Wärmeplanung. Die Kommunen werden die Bürgerinnen und Bürger durch regelmäßige Veröffentlichungen in der Bürgerinfo, Informationsveranstaltungen und Workshops einbeziehen, um deren Bedürfnisse und Meinungen zu berücksichtigen.

 

Steht mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung fest in welchen Straßen ein Wärmenetz verlegt wird und wann sich die Bürgerinnen und Bürger anschließen können?

Die kommunale Wärmeplanung als strategische Planung identifiziert zunächst nur die Gebiete, in welchen Wärmenetze alleine aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Chance auf Umsetzung besitzen. Wird diese grundsätzliche Eignung festgestellt, so müssen anschließend an die kommunale Wärmeplanung detaillierte Analysen (sogenannte Machbarkeitsstudien) erfolgen. Somit können mit Abschluss der kommunalen Wärmeplanung vor allem ungeeignete Gebiete ausgeschlossen werden. Die Durchführung von Machbarkeitsstudien für die weitere Planung von Wärmenetzen wird dagegen noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.

 

Wird das Gasnetz auf Wasserstoff umgestellt und können damit Wohngebäude beheizt werden?

In wissenschaftlichen Studien besteht Einigkeit, das Wasserstoff in absehbarer Zeit nicht in ausreichender Menge als Energieträger für die Wärmebereitstellung von Wohngebäuden zur Verfügung stehen wird. Zudem werden Preise vorhergesagt, die deutlich höher liegen werden als derzeitige Erdgaspreise. Es ist davon auszugehen, dass Wasserstoff vor allem für die Versorgung industrieller Produktionsprozesse (z. B. Stahl, Düngemittel) eingesetzt wird. Aus diesem Grund kann aus heutiger Sicht nicht davon ausgegangen werden, dass eine flächendeckende Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff erfolgen wird.

 

Ist es ratsam noch vor dem Inkrafttreten der „65%-Regel“ eine neue Gasheizung zu installieren?

Das Heizen mit Erdgas wird in den kommenden Jahren mit steigenden CO2-Preisen deutlich kostenintensiver werden. In Verbindung mit dem unsicheren Ausbau der Wasserstoffwirtschaft und der Transformation der Erdgasnetze ist daher von einer Investition in fossil betrieben Wärmeerzeuger abzuraten. Im Gegenteil – in einigen Kommunen erfolgt bereits eine teilweise Stilllegung des Gasnetzes.

 

Welche Technologie ist zukunftssicher?

Planungssicherheit besteht derzeit nur bei der Installation einer Wärmepumpe in Verbindung mit einer eigenen PV-Anlage zur Reduktion des Strombezugs aus dem öffentlichen Stromnetz.

 

Kann ein Altbau mit einer Wärmepumpe beheizt werden?

Nahezu jedes Wohngebäude ist mit einer Wärmepumpe des aktuellen Stands der Technik beheizbar. Die technische und wirtschaftliche Auslegung auch hinsichtlich weiter Modernisierungsmaßnahmen (Heizkörpertausch, Wärmedämmung) ist allerdings deutlich komplexer als die Installation klassischer Gas- und Ölfeuerungen. Eine seriöse Beratung ist an dieser Stelle zwingend erforderlich.