Informationen zum digitalen Lichtbild; Ausweis- und Passbeantragung im Einwohnermeldeamt in Siegenburg

 

Ab dem 01. Mai 2025 treten neue Regelungen zur Lichtbildaufnahme für hoheitliche Dokumente in Kraft. Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen werden ab Mai 2025 von der Bundesdruckerei ausschließlich digitale Lichtbilder zugelassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) unter folgendem Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/04/neues-verfahren-ausweisbeantragung.html


Die Erstellung von Lichtbildern über die Aufnahmesysteme PointID® der Bundesdruckerei ist vor Ort im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft in Siegenburg aktuell noch nicht möglich.

 

Das Aufnahmesystem PointID® konnte aufgrund Lieferverzögerungen seitens der Bundesdruckerei noch nicht ausgeliefert werden, so dass im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg aktuell noch keine digitale Lichtbildererstellung möglich ist. Sobald eine Lichtbildaufnahme vor Ort durchgeführt werden kann, werden wir Sie auf unserer Homepage darüber informieren.

 

Das digitale Lichtbild kann bei einem Fotografen oder Fotodienstleister angefertigt werden. Nach Vorlage des Data-Matrix-Codes steht das digitale Lichtbild den Mitarbeitenden im Einwohnermeldeamt für die Ausweis- und Passbeantragung zur Verfügung.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt ist es möglich, dass Sie Ihr digitales Lichtbild über einen Fotografen oder einen Fotodienstleister anfertigen lassen. Die Liste der zertifizierten Fotografen finden Sie unter folgendem Link:  https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

 

Das angefertigte Lichtbild wird hierbei vom Fotografen bzw. Fotodienstleister in eine gesicherte Cloud geladen und Ihnen in Form eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code) ausgehändigt. Bei der Pass- und Ausweisbeantragung im Einwohnermeldeamt kann das Lichtbild dann aus der gesicherten Cloud durch einen Mitarbeitenden herunterladen werden. Laut Auskunft des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat werden keine weiteren personenbezogenen Daten in der Cloud gespeichert. Bitte beachten Sie, dass ohne Vorlage des Data-Matrix-Code-Ausdruckes das angefertigte Lichtbild nicht gefunden und heruntergeladen werden kann.

 

In Ausnahmefällen kann bis zum 31. Juli 2025 außerdem ein aktuelles Lichtbild akzeptiert werden, wenn dieses den aktuell vorherrschenden biometrischen Voraussetzungen entspricht.

  
Aktuell werden die Behörden durch die Bundesdruckerei schrittweise mit den Aufnahmesystemen PointID® ausgestattet. Bis zum 31.07.2025 kann daher in Ausnahmefällen ein Lichtbild in ausgedruckter Form zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses akzeptiert werden (sog. Übergangsregelung).

Bitte beachten Sie, dass ein Foto in ausgedruckter Form abgelehnt werden muss, wenn das Lichtbild nicht den aktuell vorherrschenden biometrischen Voraussetzungen entspricht.

 

Zum Thema Lichtbild und Fingerabdruck finden Sie weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat: https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/2_biometrie_faq/biometrie-liste.html

 

Für mögliche Fragen erreichen Sie die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes Siegenburg telefonisch unter den Rufnummern 09444 9784-18 und 09444 9784-19.